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Rechner zur Forschungszulage

Mit unserem Rechner zur Forschunszulage können Sie eine erste Abschätzung der zu erzielenden Forschungszulage durchführen.

Die Berechnungsgrundlage umfasst drei verschiedene Kostenarten, die mit spezifischen Gewichtungen in die Gesamtberechnung einfließen.

Personalkosten werden dabei vollständig, also zu 100 %, berücksichtigt und umfassen alle Aufwendungen für Forschungs- und Entwicklungspersonal.

Fremdleistungen, wie extern vergebene Forschungsaufträge, werden anteilig mit 70 % in die Berechnung einbezogen.

Auch Kosten für Wirtschaftsgüter, die in Zusammenhang mit dem Projekt stehen, können geltend gemacht werden. Förderfähig ist hierbei aber nur die anteilige Abschreibung für die Nutzungsdauer im Projekt. Die Abschreibung fliesst zu 100% in die Berechnung ein. Dies gilt für Wirtschaftsgüter, die nach dem 27.03.2024 angeschafft oder hergestellt wurden, für Vorhaben, die nach dem 27.03.2024 gestartet sind.

Die Summe dieser gewichteten Positionen ergibt die Bemessungsgrundlage, die als Basis für die steuerliche Forschungszulage dient.

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