Neue ZIM-Richtlinie 2025
- Patrick Ditchen
- 7. Jan.
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 13. Feb.

Ab sofort ist die Antragstellung nach der aktuellen ZIM-Richtlinie 2025 möglich.
Für die Förderung im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) gilt ab 1. Januar 2025 eine neue Richtlinie.
Wesentliche Änderungen sind z.B.:
Erhöhung der maximal zuwendungsfähigen Kosten:
Für Einzelprojekte: Erhöhung von 550.000 Euro auf 690.000 Euro
Für Kooperationsprojekte: Erhöhung von 450.000 Euro auf 560.000 Euro pro Unternehmen und von 220.000 Euro auf 280.000 Euro für kooperierende Forschungseinrichtungen. Die maximal mögliche Fördersumme für das Gesamtprojekt steigt von 2.300.000 Euro auf 3.000.000 Euro
Für nationale ZIM-Innovationsnetzwerke: die maximale Fördersumme steigt von 420.000 Euro auf 490.000 Euro
Für internationale Innovationsnetzwerke: die maximale Fördersumme steigt von 520.000 Euro auf 600.000 Euro
Kosten für Aufträge an Dritte bei FuE-Projekten können nun bis zu 35% der Personaleinzelkosten berücksichtigt werden.
Durchführbarkeitsstudien werden ab jetzt als De-minimis Maßnahmen gefördert, was eine vereinfachte Umsetzung bedeutet. Außerdem wird ihre mögliche Laufzeit erhöht von 8 auf 12 Monate.
Die ZIM-Projektträgerschaft wurde neu vergeben, ab dem 1.1.2025 gilt:
Zuständig für Kooperationsprojekte ist die AiF Projekt GmbH.
Zuständig für Einzelprojekte, Innovationsnetzwerke und Durchführbarkeitsstudien ist die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH.
Ab dem 1. Januar 2025 werden alle Förderanträge von diesen neuen Projektträgern bearbeitet, auch Anträge, die bereits in 2024 eingereicht wurden.