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Tutorial zur Forschungszulage

Unsere kleine Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie ein Antrag auf Forschungszulage gestellt wird.

Vorbemerkung

 

Vorbemerkung

Liebe Leser,

 

in unserem Tutorial möchten wir Ihnen gerne zeigen, wie man einen Antrag auf Forschungszulage stellt und wie man anschließend mit einer positiven Bescheinigung weiter verfährt, um die Forschungszulage vom Finanzamt zu erhalten.

 

Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Forschungszulage komplex ist. Jedes Unternehmen und jede Forschungsprojekt ist anders, es gibt auch unterschiedliche Konstellationen mit Projektpartnern und externen Auftragnehmern. Wir haben uns entschieden, nicht auf alle Varianten gleichermaßen einzugehen und uns stattdessen auf die wesentlichen Aspekte der Beantragung konzentriert, sodass ein roter Faden gut sichtbar bleibt.

 

Welche Ihrer Projekte für die Forschungszulage in Frage kommen, wie der Antragsprozess konkret für Ihr Unternehmen und Ihre Projekte aussieht, was genau in Ihrem Fall zu beachten und anzugeben ist, stellen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch vor.

 

Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen

Ihr Team von Goth und Partner

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1. Das Verfahren im Überblick

 

Die Forschungszulage ist ein steuerliches Förderinstrument der Bundesregierung seit dem 01.01.2020. Sie ermöglicht es, Aufwendungen, die bei Forschungs- und Entwicklungsarbeiten entstehen, steuerlich geltend zu machen. Sie kann sowohl für bereits abgeschlossene, als auch für noch laufende oder geplante Projekte beantragt werden.

Die Forschungszulage kann von allen Unternehmen beansprucht werden, die in Deutschland steuerpflichtig sind, unabhängig von ihrer Größe. Wenn die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt sind, besteht ein rechtlicher Anspruch darauf. Es gibt also keinen begrenzten Fördertopf, der irgendwann ausgeschöpft ist.

 

Das Verfahren zum Erhalt der steuerlichen Forschungszulage gliedert sich in zwei zeitlich und verwaltungstechnisch getrennte Schritte:

 

Im ersten Schritt stellen Sie für Ihr Projekt einen Antrag an die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Diese prüft, ob es sich bei den im Antrag beschriebenen Tätigkeiten um Forschung und Entwicklung im Sinne des Forschungszulagengesetzes handelt, ob es also förderfähig ist. Die Prüfung dauert in der Regel bis zu 3 Monaten. Im Falle einer positiven Bewertung erhalten Sie eine Bescheinigung der Förderfähigkeit.

 

Im zweiten Schritt reichen Sie diese Bescheinigung beim Finanzamt ein, um die förderfähigen FuE-Kosten mit der Steuererklärung geltend machen. Für Große Unternehmen werden 25% der vom Finanzamt geprüften Kosten als Forschungszulage gewährt, kleine und mittelständische Unternehmen erhalten sogar 35%.

Verfahren

1. Schritt

Prüfung durch die Bescheinigungsstelle

2. Schritt

Prüfung durch das Finanzamt

Im ersten Schritt prüft die Bescheinigungsstelle Ihren Antrag inhaltlich daraufhin, ob Ihr Forschungsprojekt innovativ ist und die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt. Im Falle einer positiven Bewertung erhalten Sie eine Bescheinigung der Förderfähigkeit Ihres Vorhabens.

 

In einem zweiten Schritt reichen Sie diese positive Bescheinigung beim Finanzamt ein. Das Finanzamt prüft die Angaben der Kosten auf Korrektheit. Erst hier müssen auf Nachfrage Rechnungen und Belege vorgelegt werden.

 

Schließlich setzt das Finanzamt die Höhe der gewährten Forschungszulage fest. Bei der nächsten Einkommen- oder Körperschaftsteuer wird der Betrag dann als Steuerermäßigung angerechnet.

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2. Die Antragsstellung bei der Bescheinigungsstelle

 

Die Antragstellung erfolgt über das Web-Portal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage. Hierzu ist eine Registrierung Ihres Unternehmens per Elster-Zertifikat erforderlich.

 

Dann sind Unternehmensdaten einzugeben wie z.B. Rechtsform, Anschrift, Wirtschaftszweig und Steuernummer.

 

Falls Sie mit anderen Unternehmen gesellschaftsrechtlich verbunden sind, müssen auch diese Daten angegeben werden.

 

Außerdem sind die Werte der letzten drei abgeschlossenen Wirtschaftsjahre zu erfassen, z.B. Anzahl der Mitarbeiter, Umsatzerlöse, FuE-Ausgaben,…)

 

2.1. Allgemeine Angaben

 

Der Antrag beginnt mit einigen einfachen Fragen zu den Rahmenbedingungen des Projektes.

 

Titel des FuE-Vorhabens

Man startet mit der Eingabe eines eindeutigen Titels für das Projekt.


Neues Projekt oder bereits eingereichtes Projekt?

 

Als nächstes müssen Sie angeben, ob es sich um ein neues Projekt handelt oder ob Ihr Antrag sich auf ein früher eingereichtes Vorhaben bezieht, etwa weil sich Änderungen ergeben haben oder Sie es erneut einreichen möchten. In diesem Tutorial beschränken wir uns auf neue Projekte.

 

Start und Ende des Vorhabens

 

Nun wird gefragt, von wann bis wann das Projekt gelaufen ist oder voraussichtlich laufen wird.

 

Der Antrag kann für vergangene Projekte, für laufende oder für geplante Projekte gestellt werden. Allerdings für maximal drei volle Wirtschaftsjahre in der Zukunft. Wenn Sie eine Laufzeit angeben, die mehr als drei volle Wirtschaftsjahre in die Zukunft reicht, gibt es einen Hinweis vom System.

 

Forschungszweig

 

Aus einem Auswahlmenü wählt man den Forschungszweig, in dem sich das Projekt bewegt.

 

Nach Angabe des Forschungszweiges wird noch eine Unterkategorie abgefragt, um das Vorhaben fachlich näher einzugrenzen.
z.B. Ingenieurswissenschaften und Technologie → Maschinenbau.

 

Die Auswahl ist nach dem fachlichen Schwerpunkt des FuE-Vorhabens vorzunehmen. Die wirtschaftliche Ausrichtung des Unternehmens ist nicht relevant.

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2.2. Tätigkeitsform

 

Nun muss geklärt werden, ob das Projekt ausschließlich eigenbetrieblich von Ihrem Unternehmen durchgeführt wurde, ob Sie einige oder alle FuE-Arbeiten in Auftrag gegeben haben und ob es sich bei dem Projekt um eine Kooperation mit anderen Unternehmen oder Instituten handelt.

 

Entsprechend müssen Sie bei den folgenden Feldern ja oder nein ankreuzen:
"Eigenbetrieblich", "In Auftrag gegeben" und "In Kooperation durchgeführt".
Es sind auch Kombinationen verschiedener Tätigkeitsformen möglich.

 

Gab es Auftragsarbeiten, öffnet sich eine Maske, in die man die Firmen und Institutionen einträgt, die die FuE-Fremdleistungen ausgeführt haben. Verlangt werden ausführliche Daten wie Name, Art, Rechtsform, Adresse und die Höhe der Kosten, die in Rechnung gestellt wurden.

 

Wurde das Projekt in Kooperation ausgeführt, öffnet sich eine Maske, in die man die Firmen und Institutionen einträgt, mit denen kooperiert wurde. Verlangt werden auch hier ausführliche Daten wie Name, Art, Rechtsform und Adresse.

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2.3. Inhaltliche/Fachliche Angaben

 

Dies ist der anspruchsvollste Teil des Antrags. Hier entscheidet sich, ob und in welcher Höhe Förderung gewährt wird, hier geht es also um viel Geld.

 

Das Projekt muss inhaltlich so beschrieben werden, dass sich die Fachleute der Bescheinigungsstelle ein detailliertes Bild der wissenschaftlichen und technischen Besonderheiten der Forschungsarbeiten machen können.

 

Die Fragen müssen konkret und genau beantwortet werden, allgemeine Formulierungen werden nicht akzeptiert. Gleichzeitig ist der Platz für die Antworten aber auf eine feste Zeichenzahl begrenzt und meistens viel zu klein.

 

Hinzu kommt, dass in diesem Teil jede Menge Stolpersteine lauern. Die Bescheinigungsstelle bewertet hier nach ganz bestimmten Kriterien, die für oder gegen eine Förderung sprechen. Es ist daher entscheidend, ob Sie mit Ihrem Projekt diese Kriterien erfüllen und dies in der Beschreibung entsprechend formulieren.

 

Hinweis: Hier ist die Expertise eines Beratungsunternehmens von großem Wert. Da wir täglich mit den Anträgen zu tun haben, wissen wir, welche Aspekte für die Bescheinigungsstelle relevant sind, und wissen diese fachlich und juristisch korrekt anzugeben. In engem Austausch mit Ihrem Forschungsteam erstellen wir für Sie die Beschreibungen, sodass Sie eine hohe Chance auf Förderung und den maximal möglichen Förderbetrag erhalten.

 

Was ist das Ziel Ihres Vorhabens? Welche Herausforderung oder Problemstellung soll mit dem Vorhaben gelöst bzw. welche Wissenslücke soll mit dem Vorhaben geschlossen werden?

 

Zunächst muss das Ziel des Projekts beschrieben werden.
Worum geht es?
Was soll erforscht werden?
Möchten Sie bestehende Produkte oder Verfahren verbessern bzw. ihre Produktpalette erweitern, oder sollen gänzlich neuartige Produkte und Verfahren entwickelt werden?
Worin liegt die Neuartigkeit?
Welches bisher ungelöste Problem geht Ihre Entwicklung an?
Und welche Herausforderungen stellen sich dabei?
Hierfür stehen 1.500 Zeichen zur Verfügung.

 

Hinweis: Hier ist zu beachten, daß ein klar festgelegtes und abgrenzbares Projektziel formuliert wird und der geplante Lösungsweg mit genau definierten Aufgaben zur Erreichung dieses Ziel dargestellt wird.

 

Inwieweit hebt sich das angestrebte Produkt, Verfahren oder die Dienstleistung vom Stand der Technik ab

 

In aller Kürze soll der Stand der Technik skizziert  und das neue Produkt diesem gegenübergestellt werden. Dabei muss deutlich werden, was genau die Neuartigkeit der Entwicklung ausmacht, also was sie vom bisherigen Stand abhebt.

 

Hinweis: Die Schwierigkeit liegt vor allem in der Begrenzung auf 500 Zeichen. Sie können auch nicht mogeln, da das Formularfeld Ihren Text einfach nach 500 Zeichen abschneidet. Einen komplexen Sachverhalt in dieser Kürze darzustellen, ist schwierig. Entsprechend besteht eine der häufigsten Beanstandungen der Bescheinigungsstelle darin, es sei nicht ersichtlich, dass sich das Produkt deutlich vom Stand der Technik abhebe. Und damit droht die komplette Ablehnung der Förderung.

 

Welche Arbeiten werden durchgeführt, um der zuvor benannten Herausforderung oder Problemstellung zu begegnen bzw. um die Wissenslücke zu schließen?

 

Nun geht es an die konkreten Arbeitsschritte bzw. Arbeitspakete. Diese müssen möglichst präzise beschrieben werden und einen nachvollziehbaren Bezug zum Ziel und der zugrunde liegenden Problemstellung des Vorhabens aufweisen. Allgemeine Erläuterungen werden nicht akzeptiert.

 

Es ist genau darzustellen, welchen Lösungsweg Sie verfolgt haben oder verfolgen wollen, um Problemstellungen zu klären und das Projektziel zu erreichen.

 

Welchen Arbeitsschritt haben Sie als erstes durchgeführt?
Welches Teilproblem sollte dabei geklärt werden und wie genau sind Sie dabei vorgegangen?
Was wurde anschließend im nächsten Arbeitspaket durchgeführt? Wieder mit konkreter, detaillierter Beschreibung. Und so weiter für jedes Arbeitspaket.

 

Der Bescheinigungsstelle muss mit maximal 1000 Zeichen dargestellt werden, dass der angestrebte Weg gut strukturiert war, wissenschaftlichen Ansprüchen genügte und erfolgversprechend war.

 

Die hier beschriebenen Arbeitspakete müssen zusätzlich in einem Arbeitsplan abgebildet werden, dies erklären wir unter Punkt 2.5.

 

Hinweis: An dieser Stelle besteht nicht so sehr die Gefahr, dass die Förderung gänzlich abgelehnt wird. Es drohen aber Teile Ihrer Arbeiten aus der Förderung herausgestrichen zu werden, weil sie nicht als förderfähig im Sinne der Richtlinie betrachtet werden. So werden Sie z.B. sicherlich vorab eine Marktanalyse durchführen, die klärt, ob das Produkt überhaupt am Markt gefragt ist.

 

Wenn Sie diese hier angeben, erleben Sie aber garantiert ihre erste Kürzung, denn Marktanalysen sind für die Forschungszulage nicht förderfähig, da hier noch keine Forschungsarbeit stattfindet. Solche Stolpersteine existieren mannigfaltig. Fördermittelberater kennen sich damit aus und wissen damit umzugehen.

 

Welche Arbeiten führen die Auftragnehmer durch?

 

Hat man zu Beginn angekreuzt, dass FuE-Auftragsarbeiten vergeben wurden, erscheint nun für jeden Auftragnehmer ein Feld, um dessen FuE-Arbeiten zu beschreiben.

Anschließend werden die vom jeweiligen Auftragnehmer in Rechnung gestellten Kosten abgefragt, aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren.

 

Hinweis: Bitte beachten Sie hier, daß ein Fremdauftrag nur dann förderfähig ist,  wenn die Arbeiten einen deutlichen  FuE-Charakter aufweisen.  So wird z.B. die Herstellung von Werkstücken nach definierten Vorgaben des Auftragsgebers nicht anerkannt.

 

Welche wissenschaftlichen, technischen und/oder methodischen Unsicherheiten bestehen bei der Bearbeitung der Herausforderung oder Problemstellung bzw. woran könnte der Ansatz zum Schließen der Wissenslücke scheitern?

 

Die Forschungszulage wird nicht einfach generell dafür gewährt, dass Sie Forschung betreiben. Die Unterstützung erhalten Sie für Forschungsarbeiten, die nicht schon durch einen Kundenauftrag gegenfinanziert sind, sondern allein durch Ihr Unternehmen geleistet werden und Sie deshalb das Risiko des Scheiterns selber tragen müssen. Sie müssen im Projekt technische und wissenschaftliche Probleme und Unsicherheiten lösen, es kann aber auch schief gehen und Sie erreichen das angestrebte Ziel nicht. Dieses Risiko will die öffentliche Hand mit der Förderung für Sie verringern und die entstandenen Kosten anteilig mit tragen. Ohne Risiko also keine Förderung.

 

Und deshalb müssen Sie an dieser Stelle mögliche Unwägbarkeiten und Probleme darstellen und zwar mit max. 1000 Zeichen.

 

Hinweis: Nach unserer Erfahrung ist diese Frage für die Forschungsabteilungen oft unerwartet oder sogar unverständlich. Als erstes fällt einem dann die Unsicherheit ein, ob sich das Produkt am Markt durchsetzen wird. Aber leider ist das wirtschaftliche Risiko ein Punkt, der nicht in die Bewertung einfließt.

 

Auch hier lohnt sich wieder die Erfahrung einer Fördermittelberatung. Wenn Sie uns Ihre Forschungsarbeit erklären, wissen wir, wie man die Unsicherheiten, von denen in der Frage gesprochen wird, herausstellt und richtig benennt.

 

Anlagen

 

Maximal 2 Anlagen können dem Antrag hinzugefügt werden. Die Anlagen müssen im PDF-Format sein und dürfen jeweils maximal 10 MB groß sein. Sie sind gedacht für erläuternde Skizzen, Grafiken und Diagramme, nicht jedoch, um zusätzliche Texte zu verfassen und so die Zeichenbegrenzung der einzelnen Fragen zu umgehen. Solche weiterführenden Projektbeschreibungen werden bei der Prüfung ignoriert.

 

Verwertungshorizont/Markteinführung

 

Hier muss angekreuzt werden, wann und wie die Forschungsergebnisse verwertet werden sollen. Zur Auswahl stehen zwei wirtschaftliche Verwertungshorizonte und eine rein wissenschaftliche Nutzung.

  1. Kurzfristige wirtschaftliche Verwertung im Rahmen neuer/ wesentlich verbesserter Produkte: Zeitrahmen von unter einem Jahr.

  2. Mittelfristige wirtschaftliche Verwertung im Rahmen neuer/ wesentlich verbesserter Produkte: Zeitrahmen von ca. 1-5 Jahren.

  3. Ausschließlich wissenschaftliche Verwertung

 

Verschlagwortung

 

Hier sind mindestens drei aussagekräftige Schlagworte im Kontext Ihres FuE-Vorhabens einzutragen. Diese sollen auf den wesentlichen fachlichen Inhalt Ihres Vorhabens hinweisen und dienen den Mitarbeitern der Bescheinigungsstelle zur sachlichen Erschließung Ihres Vorhabens.

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2.4. Eventuell: Inhaltliche/Fachliche Angaben bei Kooperationsvorhaben

 

Falls man weiter vorne angegeben hat, dass das Projekt in Kooperation mit anderen Unternehmen oder Instituten durchgeführt wurde, werden die inhaltlich/ fachlichen Fragen leicht verändert gestellt. Es ist zu beschreiben, welches übergeordnete Ziel im Kooperationsvorhaben verfolgt wird und was das Ziel der FuE-Arbeiten Ihres Unternehmens innerhalb des Kooperationsvorhabens ist. Es ist also der Bescheinigungsstelle verständlich zu machen, wie die FuE-Tätigkeiten Ihres Unternehmens in den Gesamtkontext des Kooperationsvorhabens einzuordnen sind.

 

Alle folgenden Fragen des Antragsformulars sind angelehnt an die oben gezeigten Fragen und beziehen sich ausschließlich auf Ihr Teilprojekt.

 

Hinweis: Bei Kooperationsprojekten stellt jeder Projektpartner seinen eigenen Antrag auf Forschungszulage, sofern er in Deutschland steuerpflichtig im Sinne des Forschungszulagengesetzes ist. Ausgenommen sind Hochschulen, Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

 

Goth und Partner steht Ihnen gerne für detaillierte Informationen zur Ausgestaltung von Kooperationsprojekten zur Verfügung. Sind Sie noch auf der Suche nach passenden Projektpartnern für Ihr Vorhaben, helfen wir mit unserem Partnernetzwerk gerne weiter.

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2.5. Tabellarischer Arbeitsplan

 

Nun muss ein konkreter Arbeitsplan erstellt werden. Die Bescheinigungsstelle möchte wissen, von wann bis wann welche Teilarbeiten erledigt wurden. Auftragsarbeiten und Arbeiten von Kooperationspartnern müssen entsprechend gekennzeichnet werden.

 

Der Arbeitsplan ist über ein Tool im Antragsportal zu erstellen.

 

Die Arbeitspakete benötigen kurze aussagekräftige Titel und müssen zu den vorher in "Welche Arbeiten werden durchgeführt ..." beschriebenen Arbeitsschritten und Tätigkeiten passen. Inhaltlich beschrieben werden sie dort, nicht hier im Arbeitsplan.

 

Für jedes Arbeitspaket müssen Start- und Endzeitpunkt angegeben werden sowie beteiligte Auftragnehmer und Projektpartner.

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2.6. Finanzieller/Personeller Rahmen

 

  • Die Eingabe der finanziellen Aufwände gliedert sich nach eigenbetrieblichen FuE-Personalkosten, Auftragskosten sowie Sachkosten bzw. Investitionen und sonstigen FuE-Kosten.

  • Die Eingabe des personellen Rahmens erfolgt in Personenmonaten und gliedert sich nach Art des Personals (wissenschaftliches, technisches, sonstiges Personal).

  • Zudem wird je nach Tätigkeitsform abgefragt, ob die Personal- bzw. Auftragskosten bereits im Rahmen anderer Förderungen oder staatlicher Beihilfen gefördert werden.

Im letzten Abschnitt des Antragsformulars geht es um die finanziellen und personellen Aufwände, die für das Projekt erforderlich waren oder geplant sind.

 

Eigenbetriebliche FuE-Aufwände

 

Zunächst geht es um die FuE-Aufwände in Ihrem eigenen Unternehmen.

 

FuE-Personalkosten

 

Hier werden die FuE-Personalkosten pro Kalenderjahr eingetragen. Als Basis für die Ermittlung muss jeder Projektmitarbeiter eine Stundenerfassung über seine Arbeitszeit für das Projekt führen. So können die für das Projekt entstandenen oder voraussichtlichen Personalkosten berechnet werden. Belege für die Ermittlung der Personalkosten (z.B. Stundenzettel) müssen der Bescheinigungsstelle nicht eingereicht werden. Dies kann aber später auf Nachfrage des Finanzamts erforderlich sein, wenn dort die Forschungszulage geltend gemacht wird.

 

Hinweis: Wichtig ist hier, daß nur das Forschungspersonal förderfähig ist, administrative Mitarbeiter wie z.B. Einkauf, Vertrieb oder Sekretariat dürfen nicht mitgerechnet werden. Ausserdem ist genau zu beachten, welche Gehaltsbestandteile gemäß der Richtlinie förderfähig sind und in die Berechnung der Personalkosten einfließen dürfen.

 

Personeller Rahmen

 

Der personelle Rahmen für das Projekt ist in Personenmonaten pro Kalenderjahr anzugeben. Die Personenmonate können aus den erfassten Projektstunden und der vertraglichen Arbeitszeit des Mitarbeiters berechnet werden.

 

An dieser Stelle muss noch nach Personalart unterschieden werden: Wie viele Personenmonate entfallen auf wissenschaftliches, auf technisches und sonstiges Personal? Die Bescheinigungsstelle führt mit diesen Daten u.a. eine Plausibilitätsprüfung durch: Passen die angegebenen Personalkosten zu dem dargestellten zeitlichen Aufwand und den FuE-Tätigkeiten?

 

Wirtschaftsgüter
 

Seit dem 28.3.2024 können auch Kosten für Wirtschaftsgüter, die in Zusammenhang mit dem Projekt stehen, geltend gemacht werden. Förderfähig ist aber nur die anteilige Abschreibung für die Nutzungsdauer im Projekt.

 

Dies gilt für Vorhaben, die ab dem 28.03.2024 gestartet sind und somit für Wirtschaftsgüter, die ab dem 28.03.2024 angeschafft oder hergestellt wurden.

 

Förderfähig sind Kosten für abnutzbare und bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Dies sind hauptsächlich Maschinen, maschinelle Anlagen, Betriebsvorrichtungen und Betriebs- und Geschäftsausstattungen.

 

Gemietete bzw. geleaste Wirtschaftsgüter sowie Gebäude und Grundstücke gehören nicht dazu.
Im Antragsformular sind Angaben wie Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, Anschaffungszeitpunkt, Menge/Stückzahl, etc. einzutragen.

 

Dann ist zu beschreiben, warum die beantragten Wirtschaftsgüter erforderlich sind für die Zielerreichung des Vorhabens.

 

Zuletzt erfolgt die Zuordnung des Wirtschaftsgutes zu den Arbeitspaketen des vorher erstellten Arbeitsplans (siehe Punkt 2.5) 

 

Kosten für Auftragsforschung

 

Sofern Sie weiter oben im Formular Auftragnehmer für Forschungstätigkeiten angegeben und deren Kosten eingetragen haben, werden diese Beträge hier noch einmal angezeigt. Für Vorhaben, die ab dem 28.03.2024 starten, sind 70% der Auftragskosten förderfähig, bis dahin sind es 60%.

 

FuE-Sachkosten

 

Hiermit sind Kosten für Material, Geräte, Investitionen etc. gemeint.

 

Aber Achtung: Diese Kosten sind nicht förderfähig und werden bei der Berechnung der Forschungszulage nicht berücksichtigt. Die Erfassung erfolgt nur zu statistischen Zwecken und hat auch keinen Einfluss auf die Bewertung des Antrags.

 

Sonstige FuE-Kosten

 

Hiermit sind sonstige Kosten im Zusammenhang mit dem Vorhaben gemeint, z.B. FuE-Gemeinkosten wie Lagerhaltung, Transport, Reparatur, Wartung etc.

Aber Achtung: Auch diese Kosten sind nicht förderfähig und werden bei der Berechnung der Forschungszulage nicht berücksichtigt. Die Erfassung erfolgt nur zu statistischen Zwecken und hat auch keinen Einfluss auf die Bewertung des Antrags.

 

Andere Förderungen

 

Die Bescheinigungsstelle möchte sicherstellen, dass beantragte Kosten nicht fälschlicherweise mehrfach gefördert werden. Deshalb müssen Sie hier angegeben, ob Sie für die vorher eingetragenen Kosten (Personal, Aufträge, Wirtschaftsgüter) bereits andere öffentliche Förderungen erhalten.

 

Ist dies nicht der Fall und Sie kreuzen "Nein" an, ist dieser Punkt erledigt.

 

Gibt es jedoch eine weitere Förderung und Sie kreuzen "Ja" an, öffnet sich ein Feld mit der Frage, in welcher Höhe die jeweiligen Kosten Gegenstand anderer Beihilfen sind. Hier prüft dann spätestens das Finanzamt, ob eine Doppelförderung vorliegt.

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3. Wie es nach einer positiven Bescheinigung weiter geht

 

Die steuerliche Forschungszulage erhalten Sie von Ihrem Finanzamt. Dazu ist ein Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage über das Elster-Portal einzureichen.

 

Die positive Bescheinigung der Bescheinigungsstelle wird i.d.R. Ihrem Finanzamt automatisch übermittelt. Belege müssen nur auf Nachfrage des Finanzamtes eingereicht werden (z.B. Stundenzettel, Rechnungen für FuE-Aufträge)

 

Allerdings arbeitet das Finanzamt nach dem Prinzip des Wirtschaftsjahres. Erst wenn das Wirtschaftsjahr beendet ist, und alle Projektkosten feststehen, kann die Forschungszulage mithilfe eines Elster-Formulars dort beantragt werden. Dieser Antrag umfasst alle Kosten, die für alle FuE-Projekte Ihres Unternehmens in diesem Wirtschaftsjahr angefallen sind.

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3.1 Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage beim jeweils zuständigen Finanzamt

 

Im Elster-Portal findet sich der Abschnitt Forschungszulage. Dort stellt man nach einem abgelaufenen Wirtschaftsjahr den Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage. Es kann nur ein einziger Antrag pro Wirtschaftsjahr gestellt werden. Haben Sie in einem Jahr mehrere Projekte durchgeführt, geben Sie diese alle in dem einen Antrag für das Wirtschaftsjahr ein - das Formular bietet dazu die Möglichkeit.

 

Achtung: Bei Projekten, die über mehrere Jahre laufen, werden die Kosten deshalb aufgeteilt auf die Wirtschaftsjahre. Ein mehrjähriges Projekt taucht also immer in mehreren Elster-Anträgen auf.

 

Anzugeben sind die tatsächlich entstandenen Kosten. Diese können von den Kosten, die die Bescheinigungsstelle geprüft hat, durchaus abweichen, insbesondere, wenn Sie den Antrag bei der BSFZ für ein laufendes oder erst geplantes Projekt gestellt haben.

 

Für alle Kosten müssen Sie Belege bereithalten, falls das Finanzamt diese anfordert. Für die entstandenen Personalkosten sind dies z.B. Stundenzettel oder Nachweise aus einem  vergleichbaren Zeiterfassungssystem.

 

Während die Bescheinigungsstelle zuvor geklärt hat, ob es sich überhaupt um ein förderfähiges Projekt handelt, prüft das Finanzamt nun konkret die beantragten Kosten.

 

Schließlich setzt das Finanzamt die Höhe der Forschungszulage fest und Sie erhalten einen entsprechenden Festsetzungsbescheid.

Hinweis: Für den hier beschriebenen Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage ziehen Sie bitte Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hinzu. Goth und Partner unterstützt Sie auf Wunsch gerne bei der Erstellung des Antrags,  erbringt aber keine Hilfeleistung in Steuersachen nach § 2 StBerG.

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3.2 Auszahlung der Forschungszulage

 

Die Forschungszulage wird nicht sofort nach ihrer Festsetzung ausgezahlt, sondern erst im Rahmen der  Festsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuer in Form einer Steuerermäßigung gewährt. Sie erhalten die Forschungszulage dann in Form einer direkten Steuerentlastung. Ergibt sich bei der Steuer ein Überschuss, wird die Forschungszulage ausgezahlt.

 

Hinweis: Auch hierbei ziehen Sie bitte Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hinzu, um steuerrechtliche Fragen und Details klären.

 

 

 

Schlussbemerkung

 

Wir hoffen, dass unser Tutorial Ihnen dabei hilft, den gesamten Ablauf bei einem Antrag auf Forschungszulage besser zu verstehen.

Natürlich können Sie die Beantragung der Forschungszulage in Eigenregie durchführen, denn Sie verfügen über alle dazu erforderlichen Angaben und Daten.

 

Der Antrag ist jedoch an einigen Stellen derart komplex, dass sich die Unterstützung durch Experten empfiehlt. Wer sich mit der Materie und den Fallstricken auskennt, erhöht die Chancen, dass der Antrag genehmigt wird, verringert die Gefahr von Kürzungen und spart den Mitarbeitern Ihres Unternehmens eine Menge Zeit, Arbeit und Nerven.

 

Goth und Partner steht Ihnen mit Erfahrung und Expertise zur Seite, um den Prozess für Sie optimal zu gestalten und die maximal mögliche Forschungszulage für Ihr Unternehmen zu erreichen.

 

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wir freuen uns auf Sie.

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